Es wird ein Sondergericht beim Deutschen Reichsgericht eingerichtet. Dieses Sondergericht ist nur für Geldstrafen im Sinne eines Verwaltungszwangsverfahren zuständig und erstreckt sich über das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches.
Das beteffende Gesetz ist zu finden unter: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1803081-nr08-einrichtung-eines-sondergericht-beim-reichsgericht/
Dieses Sondergericht ist nur für Geldstrafen im Verwaltungszwangsverfahren zuständig.